Corona Update

Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen & allgemeine Empfehlungen

Allgemeine Empfehlungen

Mit 29. Mai sind weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten. Nachstehend präsentieren wir Euch die allgemeinen Empfehlungen der Bundesregierung, was es im Umgang miteinander zu beachten gilt und wie die Vereinsarbeit wieder sicher aufgenommen werden kann.

Stand 2. Juni 2020

Die Angebote und Hauptaktivitäten unserer Vereine sind gekennzeichnet durch soziale Begegnungen, was auch enorm positive Effekte mit sich bringt. Voraussetzung für die Ausübung bzw. das gemeinsame aktive Vereinsleben ist aber, dass die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln ausnahmslos eingehalten werden. Die folgenden Informationen sind als Empfehlungen zu verstehen. Wir möchten eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen appellieren, um eine sichere und gesundheitsbewusste Zeit im Kneipp-Aktiv-Club zu gewährleisten.

Mit 15. Juni ist bereits der nächste große Schritt seitens der Regierung geplant, wir halten Euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

Allgemeine Empfehlungen (ab 29. Mai) 

          Nach wie vor gilt es Abstand zu anderen Personen zu halten:

          Sämtliche Sportstätten (indoor sowie outdoor) dürfen ab 29. Mai unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, wieder betreten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

          Bei der Sportausübung ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

          Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Sportausübung ist nicht notwendig.

          In Ausnahmesituationen kann der Abstand von einem Meter von TrainerInnen zu anderen Personen kurzfristig unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei empfehlen wir aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

          Bis 30. Juni dürfen bei Veranstaltungen maximal 100 TeilnehmerInnen mitwirken. Die diesbezüglichen Regeln der COVID-19 Lockerungsverordnung sind zu beachten.


          Besonderer Schutz von Risikogruppen:

          Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen nicht teilnehmen.

          Kinder sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 Kindern empfehlenswert.

          Um im Falle eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können und die Einhaltung der Abstandsregeln zu vereinfachen, empfehlen wir geeignete Maßnahmen zu setzen: z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme etc).

          Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen. In diesem Fall könnte z.B. ein Einzeltraining angeboten werden.


          Hygieneregeln:

          Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen) sowie das Unterlassen von (Begrüßungs-)Ritualen sind nach wie vor ausnahmslos einzuhalten.

          Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass alle Personen vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren.


          Verkehrsbeschränkungen:

          Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften ist von Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und es dürfen pro Sitzreihe einschließlich dem/der LenkerIn nur max. zwei Personen befördert werden.