Corona Update & aktuelle Maßnahmen

Update vom 21. September 2020

Corona Update vom 21. September 2020

Aufgrund der schärferen Maßnahmen und der neuen Lockerungsverordnung sowie vielfacher Unklarheit bzw. möglicher Interpretation (eine Obergrenze von 10 Personen auch für Trainings- und Bewegungsangebote) betreffend die Vereinsaktivitäten geben wir Euch nachstehend die aktuellen Informationen und Maßnahmen der Regierung für die Vereinsaktivität bekannt.

Aktuelle Maßnahmen ab 21. September:

Ab 21. September dürfen an einer Veranstaltung ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze - dazu zählen auch Trainings, Turngruppen, etc. – in Innenräumen max. 10 Personen und im Freien max. 100 Personen teilnehmen.

Ausgenommen von der max. Teilnehmeranzahl sind jene Personen,
die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. Trainer).

Allgemeine Verhaltensregeln:

Abstand halten & Mund-Nasen-Schutz tragen

          Bei Aktivitäten jeglicher Art sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein großzügiger Raum gewählt wird, sodass
          genügend Abstand eingehalten werden kann.

          Wir empfehlen weiterhin einen generellen Mindestabstand von 1 Meter und bei körperlichen Aktivitäten einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

          In geschlossenen Räumen (z.B. beim Betreten der Sportstätte, in der Garderobe, etc.) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der körperlichen Aktivität bzw. am zugewiesenen Sitzplatz kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

          Sollte der Mindestabstand kurzzeitig nicht eingehalten werden können (z.B. bei Unterstützungsleistungen durch den Trainer, etc.), ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

          Hygieneregeln

          Gewohnte Begrüßungsrituale wie Umarmungen, Händeschütteln etc. unterlassen und

          Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder in ein Taschentuch husten und niesen) beachten.

          Bei der Nutzung von Sportgeräten ist sicher zu stellen, dass diese vor und nach der Nutzung gereinigt und ggf. desinfiziert wurden.

          In den Turnsälen sollte nicht barfuß gegangen werden.

          Belüftung

          Eine möglichst hohe Außenluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, um eventuell virushaltige Aerosole aus den Innenräumen zu entfernen. Indoor-Sportstätten, Garderobe sowie jegliche Räumlichkeiten sind daher so oft und intensiv wie möglich zu lüften (wo möglich Querlüften).

          Verkehrsbeschränkungen

          Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften dürfen pro Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden, insofern sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

          Bei der Benutzung von Massenbeförderungsmitteln (z.B. Autobussen etc.) ist gegenüber Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, (sofern möglich) ein Abstand von mind. 1 Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

          Weitere allgemeine Empfehlungen

          Um beim Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir die folgenden Maßnahmen zu setzen:
          o    Teilnehmerlisten führen: vor jeder Trainingseinheit alle Teilnehmer in eine Teilnehmerliste eintragen und die Listen mind. 28 Tage aufbewahren.
          o    auf gleiche Gruppenzusammensetzung achten.

          COVID-19-Ansprechperson benennen.

          Trainingseinheiten, soweit möglich, im Freien abhalten.

          Vor jeder Trainingseinheit erläutert der Trainer den Teilnehmern die Verhaltensregeln.

          Eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche und ein eigenes Handtuch sowie Trainings- und Yogamatten mitbringen.

          Wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen.

          Wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatte, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. soll zu Hause bleiben.

          Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) als Reserve für Teilnehmer, die ihren vergessen haben, besorgen und zur Verfügung stellen.

          Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen nicht teilnehmen und mögen bitte zuhause bleiben.

          Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen

          Der für eine Veranstaltung Verantwortliche hat bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen.

          Auftreten einer Corona-Infektion im Verein

          Der Verein (Corona-Beauftragter) informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde

          Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt

          Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

          Verein unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen

          Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson des Vereins, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der Teilnehmerlisten

          Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde.

          Änderungen der Maßnahmen bzw. der Verordnung sind jederzeit möglich.
          Aktuelle Informationen findet Ihr auch laufend auf der Homepage des Sozialministeriums: 


          https://www.sozialministerium.at
          Leider wird der Start in den Herbst durch die aktuellen Maßnahmen und Verordnungen deutlich erschwert, dennoch sind die Aktivitäten der Kneipp-Aktiv-Clubs gerade in solchen Zeiten wichtiger denn je und erfordern besondere Kreativität. So könnten die Turngruppen beispielsweise in Kleingruppen geteilt und im 2 Wochen-Rhythmus abgehalten werden, um möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit einer Teilnahme zu gewähren. So lange das Wetter es noch zulässt, könnten die Bewegungseinheiten auch im Freien abgehalten.

          Wir müssen eine Balance zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und Verantwortung unseren Mitgliedern gegenüber finden. Mit Achtsamkeit und Selbstverantwortung versuchen wir trotz bzw. gerade aufgrund der aktuellen Einschränkungen gut und gesund durch den Herbst zu kommen.