Motiviert und gut informiert in den Herbst

Lasst uns mit Selbstverantwortung, Abstand und Hygiene wieder aktiv werden!

Motiviert und gut informiert in den Herbst

Liebe Kneippfreunde!

Der Herbst steht vor der Tür und ebenso wie die Wälder in der Natur werden die Programme in unseren Aktiv-Clubs wieder bunter. Wir freuen uns sehr, dass sich im Vereinsleben wieder einiges tut und viele von Euch motiviert in den Herbst starten!
Da vielfach Unsicherheit herrscht, was Covid-19 und die empfohlenen Verhaltensweisen diesbezüglich betrifft, und uns dazu immer wieder Fragen erreichen, haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen und Empfehlungen für die sichere Ausübung der Vereinsaktivitäten für Euch zusammengefasst.

Lasst uns mit Selbstverantwortung, Abstand und Hygiene wieder aktiv werden!

Abstand halten  


Bei Indoor-Veranstaltungen jeglicher Art sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein großzügiger Raum gewählt wird, sodass

während der Sportausübung bzw. zwischen den Sitzplätzen bei Versammlungen, Vorträgen oder ähnlichen Veranstaltungen genügend Abstand eingehalten werden kann; wir empfehlen weiterhin einen generellen Mindestabstand von 1 Meter und bei körperlichen Aktivitäten einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

Beim Betreten der Sportstätte/des Vereinshauses etc. muss ebenso ein Mindestabstand von
1 Meter eingehalten
werden.

Sollte der Mindestabstand kurzzeitig nicht eingehalten werden können (z.B. in der Umkleidekabine…), empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Hygieneregeln


Bitte verzichtet auch weiterhin auf gewohnte Begrüßungsrituale wie Umarmungen, Händeschütteln etc. und

Beachtet die allgemeinen Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder in ein Taschentuch husten und niesen).

Bei der Nutzung von Sportgeräten ist sicher zu stellen, dass diese vor und nach der Nutzung gereinigt und ggf. desinfiziert wurden.

Trainings- und Yogamatten sollten selber mitgebracht werden und auf duschen sollte vor Ort verzichtet werden.

In den Turnsälen sollte nicht barfuß gegangen werden.

Verkehrsbeschränkungen


Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften dürfen pro Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden, insofern sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Bei der Benutzung von Massenbeförderungsmitteln (z.B. Autobussen etc.) ist gegenüber Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, (sofern möglich) ein Abstand von mind. 1 Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Weitere allg. Empfehlungen


Um beim Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir die folgenden Maßnahmen zu setzen:

o    Teilnehmerlisten führen
o    auf gleiche Gruppenzusammensetzung achten
o    überschaubare Gruppengröße wählen

Wir empfehlen den Raum alle 20 Minuten zu lüften und

Bereits in Sportbekleidung zu kommen, um die Zeit in der Umkleidekabine zu verkürzen.

Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen nicht teilnehmen und mögen bitte zuhause bleiben.

Auf Angehörige von Risikogruppen ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Corona-Ampel


Die Corona-Ampel geht in diesen Tagen in Betrieb und ermöglicht abhängig von der epidemischen Lage, die österreichische Bevölkerung über das Risiko in einer bestimmten Region und auch über eventuell gesetzte Maßnahmen zu informieren. Diese Maßnahmen können dann für das gesamte Bundesgebiet, einzelne Bundesländer oder Bezirke gelten. Nähere Infos zur Corona-Ampel findet man unter

https://www.sozialministerium.at

Informationen zu Großveranstaltungen


Seit 1. August sind Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 200 Personen untersagt. Bei Veranstaltungen mit über 200 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Seit 1. September sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 5.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 10.000 Personen wieder möglich. Dazu ist die Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nötig. Die diesbezüglichen Regeln der COVID-19_Lockerungsverordnung sind zu beachten. Wir raten von derartigen Großveranstaltungen zurzeit allerdings weiterhin ab.

Kurzfristige Änderungen der Maßnahmen bzw. der Verordnung sind nicht absehbar und jederzeit möglich. Wir halten Euch diesbezüglich selbstverständlich auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen findet Ihr auch laufend auf der Homepage des Sozialministeriums:

https://www.sozialministerium.at/

Im Sinne unserer Gesundheit möchten wir abschließend noch einmal eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen appellieren, sich an diese Handlungsempfehlungen zu halten, um die Sicherheit untereinander zu gewährleisten und die wertvolle Arbeit in den Kneipp-Aktiv-Clubs unter Einhaltung dieser Grundregeln mitzutragen.